Schützengesellschaft Eldingen von 1862 e. V.

Unser Schießangebot

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Kleinkalibergewehr
(Jugendliche ab 16 Jahre, mit Genehmigung der Erziehungs-berechtigungen ab 14 Jahre, Erwachsene)
 

Wir verfügen über 4 Stände mit 50m-Bahnen für KK- Langwaffen. Die Schützenstände sind halb offene Stände, so dass wir von Januar bis März dann nicht schießen.

Waffe:
Kleinkalibergewehre (Einzellader) mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb).

Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen.

Munition:
Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

Entfernung:
50 m

 

Luftgewehr / Luftpistole
(Jugendliche ab 12 Jahre, mit Sondergenehmigung ab 10 Jahre, Erwachsene)

Unser Schießstand für Luftdruckwaffen ist mit drei Ständen im Schützenhaus integriert. Bei uns kann auf eine Distanz von 10 Metern geschossen werden. Man braucht zum Sportschießen mit dem Luftgewehr un der Luftpistole neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe auch eine gute allgemeine Kondition. Luftgewehr und Luftpistole gehören übrigens zu den erwerbscheinfreien Waffen.

Munition: 
Handelsübliche Geschosse (Diabolos) im Kaliber von maximal 4,5 mm.

Entfernung: 
10 m

Waffe:
Luftdruckgewehre Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg

Waffe:
Luftdruckpistolen Kaliber 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 1,5 kg

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Bogenschießen
(Jugendliche ca. ab 10 Jahre)
 

Jeder kann diesen faszinierenden Sport erlernen, für den es keine Altersbegrenzung gibt. 

Beim Bogenschießen werden Körper und Geist in Einklang gebracht und man kann den Alltagsstress hinter sich lassen und die innere Mitte finden. 

Alle Informationen sind auf der Seite der Bogenschützen zu finden:   

www.el-bogen.de

 

Lichtpunktgewehr
(ohne Altersbeschränkung)

Besonders für Kinder und Heranwachsende bietet das Lichtpunktgewehr sehr interessante und abwechslungsreiche Möglichkeiten, da es völlig ungefährlich ist, nicht dem Waffengesetz unterliegt und damit auch keiner Altersbegrenzung.

So werden bei uns schon Kinder ab 6 Jahren an den Schießsport herangeführt und lernen den gewissenhaften Umgang mit dem Gewehr.

 

Schießen mit Minderjährigen

Im Waffengesetz ist geregelt, dass auf Schießstätten ohne behördliche Erlaubnis

ab 12 Jahren:
mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen

ab 14 Jahren:
mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

geschossen werden darf.

 

      Voraussetzung ist, dass bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Hier alle Infos und Formulare dazu...
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